Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mittlerweile hat das Gesundheitsamt die Auflagen für den Schulbetrieb nach den Ferien veröffentlicht.
Es wird weiterhin versucht, den Präsenzunterricht für alle SchülerInnen und Klassen aufrechtzuhalten, allerdings mit verschärften Auflagen aufgrund der stark angestiegenen Neuinfektionen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Voraussetzung für die Wiederzulassung nach Erkrankung mit Erkältungs- bzw. respiratorischen
Symptomen einer Schülerin bzw. eines Schülers bzw. einer Lehrkraft ist, dass seit mindestens 24 Stunden Symptom- und Fieberfreiheit bestanden haben. Dies ist durch die Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung der Sorgeberechtigten bzw. der volljährigen Person nachzuweisen. - Im Unterricht ist die Sitzordnung ausnahmslos frontal und es finden keine Partner- und Gruppenarbeiten mehr statt.
- Der Unterricht findet nur mehr im Klassenverband statt ohne Durchmischung der SchülerInnen. Wo dies organisatorisch nicht möglich ist, muss zwingend ein Mindestabstand unter allen SchülerInnen zusätzlich zur MNB eingehalten werden.
- Es findet kein Sportunterricht mehr im herkömmlichen Sinne statt, da die Belastung mit MNB zu groß ist.
- Nachmittagsunterricht wird nach Absprache auch als Onlineunterricht abgehalten um die Belastungen durch die MNB zu reduzieren. In Einzelfällen entfällt dieser auch bis auf Weiteres.
- Auch in den Pausehöfen werden die Klassen ab Montag völlig getrennt sein, die MNB-Pflicht bleibt aufrechterhalten.
Dadurch kommt es zu deutlichen Beeinträchtigungen im Unterrichtsbetrieb und in manchen Bereichen kann Unterricht nicht mehr so stattfinden wie ursprünglich geplant. Über die genauen Änderungen werden Sie von Ihrer Klassenleitung detailliert informiert. Trotz extremer Personalengpässe werden wir versuchen, die SchülerInnen pro Tag mindestens die ersten vier Stunden zu unterrichten. Für die SchülerInnen, die am Nachmittag ein Betreuungsangebot besuchen (Mittagsbetreuung, oGTS), werden wir eine Betreuung (kein Unterricht!) bis zum regulären Unterrichtsende organisieren. Weisen die Erziehungsberechtigten eines Kindes nach, dass wegen der eigenen Arbeitszeiten kein Elternteil das Kind bei verkürztem Unterricht bis zum regulären Unterrichtsschluss beaufsichtigen kann bzw. keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, gilt auch hier das Betreuungsangebot. Ich weise darauf hin, dass aus infektionstechnischen Gründen auch bei der Betreuung keine Durchmischung der Kinder aus verschiedenen Klasse stattfinden kann und die Kinder getrennt voneinander untergebracht werden.
Für die Mittagsbetreuung und schulischen Ganztagsangebote gelten weiterhin die Bestimmungen des Rahmenhygieneplans und die eigens erstellten Hygienekonzepte. Eine Notbetreuung wird nicht angeboten.
Für Rückfragen, bei Problemen und Bedenken wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenleitung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Florian Burggraf, Rektor OPS