Im Krankheitsfall

Krankmeldung

Bitte verständigen Sie die Schule im Krankheitsfall bis spätestens 08:00 Uhr

Bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind. Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so müssen wir die örtlich zuständige Polizeidienststelle verständigen.

Nach fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Krankmeldung innerhalb von drei Tagen oder bei Rückkehr des Kindes in die Klasse nachzureichen. Auch nach einer längeren Erkrankung ist die schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten ausreichend.

Ber Verwendung des Schulmanager Online wird Ihnen automatisch ein vorausgefüllter Verdruck erstellt.

Ausnahme: Für den Schüler wurde von der Schule ausdrücklich eine Attestpflicht ausgesprochen.


Infektionskrankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, aber auch Lehrkräfte anstecken. Um dies zu verhindern, greift das Bundesseuchengesetz vom 01.01.2001 ein. Das Gesetz bestimmt, dass ein Kind die Schule nicht besuchen darf …

  • wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist (nach Vorschrift z.B. Diphterie, Tuberkulose, Cholera, Duchfall durch EHEC-Bakterien u.a.). All diese Krankheiten kommen in Deutschland kaum mehr vor.
  • bei Infektionserkrankungen, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen können, wie z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, bakterielle Ruhr u.a.
  • wenn Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Bei Erkrankung von Masern, Mumps, Windpocken, Zytomegalie, Ringelröteln und Röteln muss die Schulleitung sofort informiert werden, da eine Gefahr für Schwangere besteht.

Wir bitten Sie, bei diesen Erkrankungen Ihres Kindes den Haus- bzw. Kinderarzt aufzusuchen. Er wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind die Schule besuchen darf. Bitte benachrichtigen Sie uns auch über die Diagnose, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt evtl. notwendige Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen (Meldepflichten!).

Eine Ansteckung ist meist schon erfolgt, bevor die Symptome auftreten – manchmal nehmen Kinder und Erwachsene Erreger auf, ohne zu erkranken. Bitte informieren Sie darum ebenso den Arzt bzw. die Schule wenn Familienmitglieder betroffen sind.