Am 06. Dezember 2016 war Herr Heinze von der Polizei Rosenheim, Abteilung für Jugendprävention, zu Gast in den Klassen 6a, 6b und 6c, um die Kinder über ein paar rechtliche Angelegenheiten hinsichtlich der Verbreitung von Bildern aufzuklären.
Darf ich Bilder von anderen Personen machen?
- Ja, aber ich darf sie nicht verbreiten (z.B. im Internet).
- Nein, wenn ich damit den höchst persönlichen Lebensbereich eines Menschen verletze (z.B. Nacktfoto, Toilettengang, beim Baden oder Duschen, beim Umziehen, in einen abgeschlossenen Raum von draußen fotografieren).
Darf ich Bilder von anderen Personen verbreiten (z.B. im Internet)?
- Nein, es sei denn die Personen sind damit einverstanden. Ich muss sie also vorher fragen oder mir die Erlaubnis schriftlich geben lassen.
Gibt es Ausnahmen, in denen ich Fotos von Personen verbreiten darf ohne sie vorher um Erlaubnis zu fragen?
- Ja, wenn es Personen des öffentlichen Lebens sind (z.B. Politiker, Fußballspieler, Popstars).
- Ja, wenn es sich um Versammlungen handelt (z.B. Faschingsumzug, Demonstration, Konzert).
- Ja, wenn ich eine Landschaft oder etwas anderes fotografieren möchte und zufällig eine Person durch das Bild läuft.
Darf ich im Unterricht andere Personen (auch Lehrer) aufnehmen oder filmen?
- Ohnehin ist das Verwenden von Handys in der Schule nicht erlaubt. Die Lehrer dürfen dem Schüler das Handy abnehmen.
Darf man eine Schlägerei mit dem Handy filmen oder ein Bild davon machen?
- Gewaltverherrlichende Bilder oder Videos darf man generell nicht auf dem Handy haben.
Darf man eine andere Person über SMS oder WhatsApp beleidigen?
- Es handelt sich hier um den Straftatbestand der Beleidigung.
Darf ich das Passwort einer anderen Person (beispielsweise von Facebook) herausfinden, mich damit einloggen und ein paar „Späße“ machen?
- Das Ausspähen von Daten ist verboten.
Eine Person ist verletzt oder hatte einen Unfall. Darf ich ein Foto davon machen?
- Nein, da es sich um den höchst persönlichen Lebensbereich eines Menschen handelt.
- Ohnehin soll ich Hilfe leisten, ansonsten kann ich wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden.
Welche Folgen kann es haben, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?
- Sobald ich 14 Jahre alt bin bekomme ich bei der Polizei einen Eintrag.
- Es gibt Geldstrafen, die meistens zwischen 100 und 1.000 Euro liegen.
- Es gibt Sozialstunden. Man muss dann einige Stunden in einer sozialen Einrichtung mithelfen (z.B. Altersheim).
- In schwerwiegenden Fällen können die Handys von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel eingezogen werden.
Welche anderen Folgen hat es, wenn ich von mir Fotos und Videos ins Internet stelle, auf WhatsApp verschicke oder Freunden schicke?
- Wenn die Freunde nicht mehr Deine Freunde sind, schicken sie die Fotos vielleicht weiter.
- Wenn Du später mal nicht mehr willst, dass sie irgendwo zu sehen sind, kannst Du sie nicht mehr „löschen“, da viele andere Personen diese Fotos und Videos gespeichert und wohlmöglich auch schon weiterverbreitet haben.
- Eventuell bekommst Du schlechter einen Ausbildungsplatz, weil der neue Arbeitgeber nach Deinem Namen sucht und Dich dann nicht mehr einstellt, wenn er Deine (verrückten) Fotos und Videos gesehen hat.
Merke: Was Du einmal an Freunde verschickt oder irgendwo hochgeladen hast, wirst Du in der Regel nie wieder rückgängig machen können.