Informationen zum Schulbeginn

Angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen ist es auch in diesem Schuljahr erforderlich, bei der Gestaltung des ersten Schultages die Erfordernisse des Infektionsschutzes angemessen zu begrücksichtigen.

Die Vorgaben des Kultusministerium sehen folgende Regelungen für alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule vor:

  • Bis mindestens 01.10. besteht eine allgemeine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, auch in den Klassenzimmern und auf dem Sitzplatz. Grundschulkinder dürfen statt einer medizinischen Gesichtsmaske auch eine textile MNB nutzen, sofern ein enges Anliegen gewährleistet ist. Alle weiteren Personen benötigen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske).
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Dieses kann bis auf Weiteres durch einen schulischen Antigen-Selbsttest erbracht werden, oder aber durch Vorlage eines extern erbrachten Nachweises (Apotheke, Testzentrum – nicht älter als 24h).
  • Der Mindestabstand von 1,5m ist außerhalb der Klassenzimmer einzuhalten.

Regelungen zum Empfang der neuen Erst- und Fünftklässler:

Der Empfang der Fünftklässler findet um 08:00 Uhr, der Empfang der Erstklässler um 09:00 Uhr in einer verkürzten Form jeweils im Pausenhof zwischen dem Grund- und Mittelschulgebäude statt. Bitte gehen Sie vorher nicht in das Schulgebäude, sondern kommen Sie direkt dort hin.

Beide Veranstaltungen dauern in verkürzter Form ca. 20 Minuten. Bitte achten Sie auf entsprechend warme Kleidung, da es am Morgen noch recht frisch sein kann.

Für den Aufenthalt am Schulgelände gilt die allgemeine Maskenpflicht (siehe oben), lediglich Kinder unter 6 Jahren sind davon befreit.

Aufgrund der räumlichen Verhältnisse können pro Schulkind maximal zwei Erwachsene und evtl. Geschwisterkinder an der Einschulungsfeier der Erstklässler teilnehmen. Für die Schüler werden Sitzplätze zur Verfügung gestellt, die anderen Teilnehmer verfolgen die Veranstaltung im Stehen und unter Einhaltuing des Mindestabstandes zu Angehörigen aus anderen Haushalten.

Gleiches gilt für den Empfang der neuen Fünftklässler, falls Eltern daran teilnehmen möchten.

Alle Teilnehmer an den Veranstaltungen müssen sich zur Kontaktnachverfolgung im Vorfeld in eine Liste eintragen.

Für die Schulkinder ist die Teilnahme an der Einschulungsfeier/Begrüßungsfeier und am Präsenzunterricht nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Bitte nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, Ihr Kind schon bereits im Vorfeld in einem Testzentrum bzw. einer Teststation oder bspw. einer Apotheke testen zu lassen und einen gültigen negativen Testnachweis (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der 14. BayIfSMV) am ersten Schultag bei der Registratur vorzulegen.

Wenn kein negativer und noch gültiger Testnachweis vorgelegt wird, müssen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bzw. 5 einen von der Schule gestellten Selbsttest durchführen. Hierfür melden Sie Ihr Kind bitte per E-Mail an das Sekretariat (Betreff: Name und Klasse des Kindes) bis spätestens Freitag, den 10.09. an. In diesem Falle müssen Sie 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in die Mensa der Mittelschule kommen, damit unter Aufsicht einer Lehrkraft der Selbsttest in einem freien Klassenzimmer durchgeführt werden kann. Bei den Erstklässler unterstützt ein Elternteil die Testdurchführung.
Wird kein Nachweis erbracht und auch nicht am Selbsttest teilgenommen, darf Ihr Kind an diesem Tag leider nicht in der Schule bleiben.

Die Fünftklässler gehen im Anschluss dann mit ihrer Klassenlehrerin in den ersten Unterrichtstag, welcher um 11:15 Uhr endet. Für die Heimfahrt fahren bei Bedarf die Schulbusse.

Die Erstklässler gehen im Anschluss an die Begrüßung mit ihrer Klassenlehrerin zur ersten Schulstunde in das Klassenzimmer. Da der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss, ist es leider nicht möglich, dass Eltern die Kinder in das Klassenzimmer begleiten. Nach der ersten „Unterrichtsstunde“ bringen die Lehrkräfte die Kinder wieder zu ihren Eltern ins Freie.

Um die Wartezeit bis ca. 10:30 Uhr zu verkürzen verkauft der Elternbeirat in dieser Zeit Kaffee und Kuchen im Freien und es sind Sitzgelegenheiten und Stehtische vor der Schule aufgestellt.

Hinweis: Da die Eltern untereinander auf Abstand im Freien achten und das Schulgebäude nicht betreten, muss kein Nachweis der 3Gs (geimpft, genesen, getestet) erbracht werden, um an der Einschulungsfeier teilzunehmen.

Sollte das Wetter eine Veranstaltung im Freien nicht zulassen, dann finden beide Begrüßungsveranstaltungen in stark verkürzter Form in der Aula der Mittelschule statt. Aus Platzgründen können die Kinder dann nur mehr von einem Erwachsenen begleitet werden. Der Verkauf von Kaffee und Kuchen während der Wartezeit auf das Unterrichtsende der Erstklässler darf dann leider nicht stattfinden.

Weitere Bekanntmachungen

Die Klassenlisten sind ab Donnerstag im Bereich OPS intern mit dem bekannten Zugangspasswort einsehbar.