Schulforum

Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab.
Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf
Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule
§ 4 (1) MSO Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung)
Art. 69 (4) BayEUG Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung
§ 43 (2) MSO Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens
Festlegung der über die Zielvereinbarung gemäß Art. 111 (1) Satz 1 Nr. 2 und Art. 113 c (4) BayEUG hinausgehenden Entwicklungsziele im Schulentwicklungsprogramm gemäß Art. 2 (4) Satz 4 BayEUG
Entwicklung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft gemäß Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG
§ 26 (1) MSO Genehmigung von Ausnahmen zum generellen Sammlungsverbot
§ 41 (1) MSO Genehmigung von Ausnahmen zum Verbot vom Genuss alkoholischer Getränke
Art. 63 (4) BayEUG Entscheidung über die Verteilung der Schülerzeitung auf dem Schulgelände – nach Beratung von Einwendungen der Schulleitung
Art. 30 i.V.m., Art. 69 (3) BayEUG, KWMBl 2010 S. 82
(KMBek vom 5.2.2010) Entscheidung über das Programm der Schülerfahrten der Schule:
örtliches Ziel, pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und teilnehmenden Jahrgangsstufen bzw. Klassen/Gruppen; von Lehrplaninhalten kann hierdurch nicht abgewichen werden.
Folgende Entscheidungen werden unter Mitwirkung des Schulforums getroffen:
§ 4 (1) MSO Erlass einer Hausordnung
§ 26 (3) MSO Nennung von Spendern bei Zuwendungen
§ 40 (2) MSO Festlegung von Grundsätzen der Beaufsichtigungen
§ 43 (1) MSO Festlegung der Unterrichtszeiten
Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu
wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist,
Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen,
Baumaßnahmen im Bereich der Schule,
Grundsätzen der Schulsozialarbeit,
der Namensgebung einer Schule.
Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln.
Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im Schulforum nicht behandelt.
Art. 62 (6) BayEUGDas Schulforum kann beschließen, dass der Vertrauenslehrer von allen Schülern gewählt wird.
Unser Schulforum setzt sich in diesem Schuljahr folgendermaßen zusammen: