Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat nun die Regelungen zum neuen Einschulungskorridor und veränderten Anmeldeverfahren für das neue Schuljahr 2019/2020 bekanntgegeben. Hier die Eckdaten dazu:
- Sämtliche Kinder durchlaufen das normale Anmelde- und Einschulungsverfahren an unserer Schule am 25.03.2019.
- Die Schule berät die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September geboren sind und spricht eine Empfehlung aus.
- Die Entscheidung, ob ihr Kind zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden, liegt dann bei den Eltern.
- Soll das Kind erst im darauffolgenden Jahr eingeschult werden, müssen die Eltern dies der Schule bis spätestens 03. Mai schriftlich mitteilen. Geben die Eltern keine fristgerechte Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
Eine Zurückstellung in den Fällen des Art. 37 Abs. 2 oder 4 BayEUG ist unberührt davon unverändert möglich.
Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Veröffentlichung des Ministeriums .
Über die genaue Umsetzung dieser Gesetzesänderung werden wir in Kürze beraten und Sie rechtzeitig informieren.
F. Burggraf