Amtsrichter zu Besuch in Übergangsklasse

Die Schülerinnen und Schüler der Übergangsklasse 5c bekamen vergangene Woche besonderen Besuch: Richterin Herrmann und Richter Bühl vom Amtsgericht Rosenheim.

Die beiden Familienrichter übernahmen die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern das deutsche Rechtssytem zu erklären.

Dabei wurden anfänglich Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaat besprochen. Sehr anschaulich und mit verschiedenen konkreten Fallbeispielen gelang es, den Jugendlichen ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten für ein Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu verdeutlichen. Themen wie Religionsfreiheit, Gleichberechtigung, das Verbot von Selbstjustiz, Kindererzierhung uvm. wurden offen diskutiert. Sehr interessiert stellten die Kinder auch immer wieder Vergleiche mit ihren Heimatländern, z.B. Afghanistan oder Syrien an.

Am Ende waren sich alle einig: Das politische System in Deutschland bietet allen Menschen ein gutes Leben in Sicherheit!

Ausgestattet mit Infomaterialien, auch in ihrer Muttersprache, wollen die Schülerinnen und Schüler nun auch ihre Eltern, Geschwister und andere Familienmitglieder informieren und ggf. aufklären.

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Veröffentlichung von Texten und Fotos im Internet, in WhatsApp oder anderen sozialen Medien

Am 06. Dezember 2016 war Herr Heinze von der Polizei Rosenheim, Abteilung für Jugendprävention, zu Gast in den Klassen 6a, 6b und 6c, um die Kinder über ein paar rechtliche Angelegenheiten hinsichtlich der Verbreitung von Bildern aufzuklären.

Darf ich Bilder von anderen Personen machen?

  • Ja, aber ich darf sie nicht verbreiten (z.B. im Internet).
  • Nein, wenn ich damit den höchst persönlichen Lebensbereich eines Menschen verletze (z.B. Nacktfoto, Toilettengang, beim Baden oder Duschen, beim Umziehen, in einen abgeschlossenen Raum von draußen fotografieren).

Darf ich Bilder von anderen Personen verbreiten (z.B. im Internet)?

  • Nein, es sei denn die Personen sind damit einverstanden. Ich muss sie also vorher fragen oder mir die Erlaubnis schriftlich geben lassen.

Gibt es Ausnahmen, in denen ich Fotos von Personen verbreiten darf ohne sie vorher um Erlaubnis zu fragen?

  • Ja, wenn es Personen des öffentlichen Lebens sind (z.B. Politiker, Fußballspieler, Popstars).
  • Ja, wenn es sich um Versammlungen handelt (z.B. Faschingsumzug, Demonstration, Konzert).
  • Ja, wenn ich eine Landschaft oder etwas anderes fotografieren möchte und zufällig eine Person durch das Bild läuft.

Darf ich im Unterricht andere Personen (auch Lehrer) aufnehmen oder filmen?

  • Ohnehin ist das Verwenden von Handys in der Schule nicht erlaubt. Die Lehrer dürfen dem Schüler das Handy abnehmen.

Darf man eine Schlägerei mit dem Handy filmen oder ein Bild davon machen?

  • Gewaltverherrlichende Bilder oder Videos darf man generell nicht auf dem Handy haben.

Darf man eine andere Person über SMS oder WhatsApp beleidigen?

  • Es handelt sich hier um den Straftatbestand der Beleidigung.

Darf ich das Passwort einer anderen Person (beispielsweise von Facebook) herausfinden, mich damit einloggen und ein paar „Späße“ machen?

  • Das Ausspähen von Daten ist verboten.

Eine Person ist verletzt oder hatte einen Unfall. Darf ich ein Foto davon machen?

  • Nein, da es sich um den höchst persönlichen Lebensbereich eines Menschen handelt.
  • Ohnehin soll ich Hilfe leisten, ansonsten kann ich wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden.

Welche Folgen kann es haben, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

  • Sobald ich 14 Jahre alt bin bekomme ich bei der Polizei einen Eintrag.
  • Es gibt Geldstrafen, die meistens zwischen 100 und 1.000 Euro liegen.
  • Es gibt Sozialstunden. Man muss dann einige Stunden in einer sozialen Einrichtung mithelfen (z.B. Altersheim).
  • In schwerwiegenden Fällen können die Handys von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel eingezogen werden.

Welche anderen Folgen hat es, wenn ich von mir Fotos und Videos ins Internet stelle, auf WhatsApp verschicke oder Freunden schicke?

  • Wenn die Freunde nicht mehr Deine Freunde sind, schicken sie die Fotos vielleicht weiter.
  • Wenn Du später mal nicht mehr willst, dass sie irgendwo zu sehen sind, kannst Du sie nicht mehr „löschen“, da viele andere Personen diese Fotos und Videos gespeichert und wohlmöglich auch schon weiterverbreitet haben.
  • Eventuell bekommst Du schlechter einen Ausbildungsplatz, weil der neue Arbeitgeber nach Deinem Namen sucht und Dich dann nicht mehr einstellt, wenn er Deine (verrückten) Fotos und Videos gesehen hat.

Merke: Was Du einmal an Freunde verschickt oder irgendwo hochgeladen hast, wirst Du in der Regel nie wieder rückgängig machen können.

 

6a besucht die Kläranlage

Am 05.12.2016 besuchte die Klasse 6a im Rahmen des PCB-Unterrichts (Thema „Wasser“) die Kläranlage Bockau.

In einer 90-minütigen Führung erklärte uns ein Mitarbeiter der Kläranlage ausführlich die einzelnen Reinigungsschritte:

  1. Mechanische Reinigung: Toilettenpapier und andere festen Stoffe werden mit einem Rechen aus dem Wasser gefischt. In einem weiteren Becken wird eine schwache Strömung erzeugt, sodass sich die schweren Sandkörner unten absetzen. Öle und Fette werden abgeschöpft.
  1. Biologische Reinigung: In diesem Becken beseitigen Kleinstlebewesen die meisten Verunreinigungen. Damit sie gut arbeiten können, wird ihnen ständig Sauerstoff zugeführt. Im Becken rechts hinten sprudelt es gewaltig.
  1. Chemische Reinigung: Um die restlichen Verunreinigungen kümmert sich die „Chemie“. Sie wird in kleinen Mengen dem Wasser zugegeben. Im Bild fließt aus dem Rohr ein ganz dünner Wasserstrahl, mit dem die Chemie zugeführt wird. Wer entdeckt ihn?

In den beiden Nachklärbecken (die zwei Becken links) herrscht Ruhe, sprich es gibt keine Strömung. Der ganze Schlamm kann sich unten absetzen und abgesaugt werden.
Zum Schluss ist das Wasser so klar und sauber, dass es dem Inn zugeführt werden kann. In anderen Gegenden – beispielsweise wenn in dem Fluss auch gebadet wird – gibt es weitere Reinigungsschritte. In etwas weniger als einem Tag verlässt das Wasser die Kläranlage.

Damit ständig alles funktioniert, gibt es in der Nacht einen Bereitschaftsdienst. Der Mitarbeiter bekommt eine Nachricht auf das Handy mit der Art der Störung. Er kann dann selbst entscheiden, wie sehr es „brennt“ und wie schnell er reagieren muss. Auf einer überdimensional großen Tafel ist das Klärwerk aufgezeichnet und an der Störungsstelle leuchtet ein Licht.

Was wir außerdem gelernt haben: Man soll keine feuchten Toilettentücher, Küchen- oder Taschentücher in die Toilette werfen, da diese sich schlecht zersetzen und den Maschinen in der Kläranlage Probleme machen. Auch sollte man keine Lebensmittel in die Toilette geben, da diese im Kanal Ratten anziehen. Je weniger Schmutz man in die Toilette gibt, desto leichter fällt die Reinigung in der Kläranlage.