Informationen zur Neuregelung bei Nachteilsausgleich / Notenschutz

Mit der Einführung der BaySchO im Juli 2016 haben sich die Richtlinien und das Verfahren für einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz für SchülerInnen mit Beeintträchtigungen (Legasthenie, Autismus, …) grundlegend geändert. Es gilt der Grundsatz: „Die konkreten Maßnahmen im Einzelfall richten sich nach der Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung.“ (aus BaySchO §31)

Einen Überblick über die jetzt geltenden Bestimmungen und das Antragsformular finden sie in unserem Downladbereich.